Schulordnung Standort Friedrichstraße
Mit gutem Beispiel vorangehen ist nicht nur der beste Weg andere zu beeinflussen – es ist der einzige.“ (Albert-Schweitzer)
Allgemeiner Teil
Alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Schulgemeinschaft der Albert-Schweitzer-Schule. Wir legen besonderen Wert auf einen vertrauensvollen Umgang miteinander und eine Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung.
Unsere Schule zeichnet sich durch ein angst- und gewaltfreies Klima aus, zu dem jeder durch sein verantwortungsbewusstes Verhalten beiträgt.
Wir vermeiden unnötigen Energie- und Wasserverbrauch und tragen damit zu einem schonenden Umgang mit unserer Umwelt bei.
Besonderer Teil: Standort Friedrichstraße
Unterricht:
- Unterrichtszeiten:
- Stunde: 07.45 – 08.30 Uhr 5. Stunde: 11.30 – 12.15 Uhr
- Stunde: 08.35 – 09.20 Uhr 6. Stunde: 12.20 – 13.05 Uhr
- Stunde: 09.40 – 10.25 Uhr 7. Stunde: 13.30 – 14.15 Uhr
- Stunde: 10.25 – 11.10 Uhr 8. Stunde: 14.15 – 15.00 Uhr
- Alle Beteiligten machen einen pünktlichen Unterrichtsbeginn möglich.
- Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum ist, informiert die Klassen- oder Kurssprecherin oder der Klassen- oder Kurssprecher das Sekretariat.
- In Aufgabenstunden bearbeiten die Schülerinnen und Schüler die gestellten Aufgaben in dem Raum, in dem sich die Klasse befindet, so leise, dass benachbarte Klassen in ihrem Unterricht nicht gestört werden.
- Weitere Regeln werden von den jeweiligen Fachlehrkräften für ihren Unterricht festgelegt.
Gebäude:
- Defektes wird den jeweiligen Lehrkräften gemeldet.
- Schülerinnen und Schüler verlassen in den Pausen die Klassenräume. Aufenthaltsbereiche sind Innenhof, Schulhof, Cafeteria, Pausenhalle und Gänge.
- Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
- Bei Feuer gelten die in jedem Klassenraum ausgehängten Verhaltensregeln.
Schulgelände:
- Ab dem Jahrgang 11 ist es erlaubt, das Schulgelände in Pausen und Freistunden zu verlassen. Die Schülerinnen und Schüler aller anderen Klassen dürfen dies nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis einer Lehrkraft
- Alle Verkehrsteilnehmer verhalten sich so, dass sie niemanden gefährden.
- Die PKW-Parkplätze sind dem Schulpersonal und ehrenamtlichen Mitarbeitern vorbehalten.
- Fahrräder, Mopeds und Roller sind in dem dafür vorgesehenen Bereich abzustellen.
- Das Schneeballwerfen ist verboten und vor dem Betreten der Eisfläche am Stadtgraben wird ausdrücklich gewarnt.
- Kaugummis kaue ich nicht während der Unterrichtszeit.
- Elektronische Geräte (Smartphones, Notebooks, Tablets, usw.) dürfen in speziell dafür ausgewiesenen Bereichen verantwortungsbewusst benutzt werden, wenn sie auf „lautlos“ geschaltet sind. Die Aufnahmefunktion (Audio-, Foto- und Videoaufnahmen) darf nicht benutzt werden. In allen anderen Gebäudeteilen und auf dem übrigen Schulgelände sind sämtliche elektronischen Geräte ausgeschaltet.
- Auf ausdrückliche Anordnung einer Lehrkraft ist die Nutzung sämtlicher Funktionen für unterrichtliche Zwecke erlaubt.
- Das Benutzen von Kopfhörern und Ohrenstöpseln ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.
Entscheidung durch den Schulleiter gemäß § 43 Abs. 3 Satz 2 NSchG (i.d.F.v. 03.03.1998, zul. geändert durch Gesetz v. 03.06.2015, Nds. GVBl. S.90) auf der Grundlage des Beschlusses der Gesamtkonferenz vom 09.08.2016.
Nienburg, den 10.01.2018
gez. Dr. Weghöft, OStD
Beschluss der Gesamtkonferenz vom 21.04.2009, geändert am 09.09.2014