Offenes Ganztagsangebot

[Die folgenden Informationen sind veraltet und werden zeitnah aktualisiert]

im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen für die Anmeldung Ihres Kindes zum offenen Ganztagsangebot der ASS-Nienburg.

Betreuungszeit: 13:05 Uhr – 15:20 Uhr

Mittagessen: Ihr Kind hat nach der 6. Unterrichtsstunde die Möglichkeit, in der 45-minütigen Mittagspause ein warmes Mittagessen einzunehmen. Dieses Angebot ist freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern, auch jenen ohne Ganztagsbetreuung, unserer Schule offen.

Arbeitsgemeinschaften: Das gesamte Nachmittagsangebot nach der Mittagspause ist in Arbeitsgemeinschaften (AGs) organisiert. Informationen zu den einzelnen AGs erhalten Sie in der Pausenhalle am Standort Nordertorstriftweg oder auf unserer Homepage.

Studierzeit-AG: In der Studierzeit-AG haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, während der gesamten AG-Zeit ihre Hausaufgaben anzufertigen, sich auf Klassenarbeiten und Tests vorzubereiten, Projektarbeit zu erledigen oder Vokabeln zu lernen. Es gibt zusätzliches Übungsmaterial und Tipps zum Lernen lernen.

Die AG wird fest durch eine Lehrkraft betreut.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassenstufe.

Förder-AG (Förderunterricht): Die Teilnahme am Förderunterricht erfolgt in der Förder-AG und hängt u. a. von der erteilten Schulnote im jeweiligen Unterrichtsfach und der Rücksprache mit der Fachlehrkraft ab. Das aktuelle Angebot entnehmen Sie bitte dem Anmeldebogen. Der Förderunterricht wird von Tutorinnen und Tutoren erteilt, dies sind Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge mit überdurchschnittlich guten Noten in den jeweiligen Unterrichtsfächern.

Hausaufgabenbetreuung (integriert): Aufgrund der momentan anhaltenden gesamtschulischen Situation muss die

Hausaufgabenbetreuung vorübergehend in die AGs integriert werden. Auf dem Anmeldebogen ist gekennzeichnet, welche AGs eine integrierte Hausaufgabenbetreuung enthalten. Dieses Angebot ist in dieser Form nicht von der jeweiligen AG zu trennen.

Verlässlichkeit der Betreuung: Die Arbeitsgemeinschaften werden grundsätzlich im Krankheitsfall vertreten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihr Kind nicht vor Ende des regulären Ganztagsangebots entlassen. Sollte es tagesaktuell zum Ausfall der 5. und 6. Unterrichtsstunde kommen, so werden diese für alle ganztagsbeteiligten Schülerinnen und Schüler vertreten; auf dem Vertretungsplan als sog. „GTStunden“ zu erkennen. Einzelheiten sind dem Vertretungsplan zu entnehmen.

Achtung: Beim Ausfall des regulären Unterrichts vor der Ganztagsbetreuung sind die Schülerinnen und Schüler nach wie vor anwesenheitspflichtig und dürfen das Schulgelände ohne Erlaubnis grundsätzlich nicht verlassen.

Abwesenheit am Nachmittag: Eine Abwesenheit Ihres Kindes in der Ganztagsbetreuung ist der Schule grundsätzlich vorab schriftlich mitzuteilen (im Sekretariat oder bei der AG-Leitung).

Vorzeitige Entlassung aus dem Ganztag aufgrund der Busfahrzeiten: Es gibt die Ausnahmemöglichkeit der regelmäßigen, vorzeitigen Entlassung aus der Ganztagsbetreuung für Kinder aus dem Landkreis. Dazu müssen Sie sich damit einverstanden erklären, dass Ihr Kind nur aufgrund sehr ungünstiger Busabfahrtzeiten vorzeitig und eigenverantwortlich den Heimweg antreten darf. Uhrzeit und Tag sind genau anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Baldow
(Koordination offene Ganztagsschule)

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