Maserninfektionsschutz

Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Eltern,

zum 01.03.2020 ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, das auch den Masernschutz beinhaltet. Danach müssen in Schulen alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte und andere Erwachsene, die regelmäßig in der Schule arbeiten, Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben und nach dem 31.12.1970 geboren sind, ihren Masernschutz nachweisen. Für uns bedeutet dies, dass wir für alle genannten Personen bis allerspätestens 31. Juli 2021 den Nachweis dokumentiert haben müssen. Natürlich wollen wir nicht bis zum Schluss warten, insbesondere nicht in diesen unsicheren Zeiten, aber auch, damit der Nachweis gegebenenfalls noch von Ihnen eingeholt werden kann.

Wie kann man den Masernschutz nachweisen?

Wenn Ihr Kind gegen Masern geimpft ist, legen Sie den Nachweis über zwei Masernschutzimpfungen vor über

  • den Impfausweis ODER
  • die Anlage zum Untersuchungsheft ODER
  • eine ärztliche Bescheinigung ODER
  • die Bescheinigung einer Behörde oder Einrichtung, dass der Nachweis der Masernschutzimpfungen bereits vorgelegt wurde.

Wenn Ihr Kind nicht gegen Masern geimpft ist, benötigen Sie eine der folgenden Bescheinigungen:

  • eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt (dann ist kein Impfnachweis erforderlich) ODER
  • eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf ODER
  • eine Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder Kontraindikation bereits vorgelegt wurde.

Einen Vordruck für eine ärztliche Bescheinigung finden Sie hier, wenn Sie noch eine einholen müssen. Andere Vordrucke werden natürlich akzeptiert.

Wie organisiert die Albert-Schweitzer-Schule die Überprüfung?

Da der jeweilige Nachweis der Schulleitung vorgelegt werden muss, erhalten die Klassen rechtzeitig vorher einen Termin, der auch im Vertretungsplan eingestellt wird. Zu diesem Termin muss der Nachweis im Original (keine Kopie!!!) mitgebracht werden, vermutlich bei den meisten der Impfausweis. Die Nachweise werden morgens eingesammelt, das Vorliegen dokumentiert und die Nachweise möglichst mittags, spätestens am nächsten Tag wieder zurückgegeben. Wir fertigen keine Kopien an und benötigen auch keine Kopien. Andere Personen als Schulleitungsmitglieder werden nicht einbezogen. Den vielen Eltern der fünften Klassen an dieser Stelle herzlichen Dank, dass Sie zur Anmeldung schon eine Kopie vorgelegt haben. Leider müssen wir trotzdem das Original einsehen. Danke für Ihr Verständnis!

Sollten Sie bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien 2021 (Mittwoch, 21.07.2021) keinen der genannten Nachweise für Ihr Kind vorlegen, müssen wir dies dem Gesundheitsamt melden, das Sie dann kontaktieren wird.

Wenn Sie Fragen zum Masernschutz haben, finden Sie Informationen im Internet unter www.masernschutz.de, hier sind auch Informationen in anderen Sprachen verfügbar.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

i. V.

gez.

Dr. Gudrun Gronewold

Stellv. Schulleiterin

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