Grundrechte mal anders – eine Neuinterpretation

In diesem Schuljahr sollte in ganz besonderes Projekt in Angriff genommen werden: Die Grundrechte aus dem Grundgesetz (§1-19) der Bundesrepublik Deutschland sollten anlässlich des Jubiläums des Grundgesetzes Gegenstand unserer Beschäftigung sein. Dafür wurde ein Kooperationsprojekt mit dem Nienburger Kulturwerk e.V. und dem “Jazztrio Kein Fernsehen” (sic!) ins Leben gerufen. Das Jazztrio hatte vor einiger Zeit schon einmal eine Ode an die Grundrechte erschaffen und aufgeführt und in diesem Jahr wollten wir den Ansatz erneuern, darstellerisch an den Grundrechte arbeiten und dann beides verweben zu einer gemeinsamen Aufführung. Dass es im Corona-Jahr anders kam, kann man sich wohl denken….

Begonnen haben wir damit verschiedene ästhetische Formen der Darstellungskunst kennenzulernen, auszuprobieren und anzuwenden auf einzelne Grundrechtsartikel aus dem Grundgesetz. Dabei sind interessante, z.T. poetische, wilde, anarchische und spannende Szenengrundgerüste oder Szenenkeimzellen entstanden. Unter anderem arbeiteten wir mit folgenden ästhetischen Ansätzen:

  • Performance
  • Bewegungstheater
  • chorisches Spiel
  • Tanztheater nach Laban
  • Peter Brooks Ästhetik
  • Maskenspiel
  • theatrale Interventionen

Als dann zu allen Grundrechtsartikeln Szenenideen vorhanden und auf Video gebannt waren, sollte es an das Ausdifferenzieren gehen. Die Szenen sollten geprobt, zugespitzt und pointiert werden, die ästhetischen Ansätze ausgeschärft. Dazu sollte auch ein Probenwochenende in Drübberholz stattfinden. Leider überraschte uns dann die Schulschließung und trotz anfänglicher Hoffnung, dass Projekt doch abschließen zu können, wurde uns bald klar, dass weder geprobt werden konnte noch eine Aufführung möglich war.

Daher gibt es an dieser Stelle einige Bilder aus den erarbeiteten Szenenfragmenten, Videoausschnitte und darunter …..Trommelwirbel…..was wir stattdessen fabriziert haben!

Tja, viel vorgenommen und dann kam CORONA! Im Unterricht konnte selbst nach der erfolgten Schulöffnung kaum noch praktisch gearbeitet werden, d.h. das Projekt wurde erst einmal zu Grabe getragen und der Kurs entschied sich stattdessen das Objekttheater in den Mittelpunkt zu stellen, was auch unter den geltenden Bedingungen erarbeitet und genutzt werden konnte.

Einige Wochen vor dem Ende des Schuljahres wurde entschieden wenigstens zu versuchen das szenisch erarbeitete aus dem Grundrechtsprojekt in eine andere künstlerische Form zu gießen. Dafür sollten bestehende Szenen rein akustisch/klanglich inszeniert werden und dieses dann im Rahmen des Unterrichts aufgenommen werden. Ein hehres Unterfangen und insbesondere die zahlreichen Tücken der Technik machten den Gruppen das Leben schwer. Hier das Beispiel der klanglichen Umsetzung der Szene zu Grundrechtsartikel 5:

Artikel 5 in einer klanglichen Umsetzung
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