Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen

RdErl. d. MK v. 6.8.2014 Es wird untersagt, Waffen i.S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem Waffengesetz ein Verbot des Führen besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer). Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Bei-sich-führen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des Waffengesetzes verwechselt werden können. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von

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Gesetze, Verordnungen und Erlasse zur Kenntnisnahme

Der Schulbetrieb wird durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen geregelt. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der Wichtigsten und möglicherweise Interessantesten. Diese Liste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der jeweilige Fundort des Erlasses ist angegeben. Zusätzlich findet sich der Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“ im Volltext. Berufsorientierung an Allgemeinbildenden Schulen (http://www.schure.de/22410/32,81431.htm) Bestimmungen für den Schulsport (http://www.schure.de/22410/34,6,52100,1.htm) Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums (http://www.schure.de/22410/33-81011.htm) Die Arbeit in der Ganztagsschule (http://www.schure.de/22410/34,81005.htm) Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen (http://www.schure.de/22410/33,82100.htm) Niedersächsisches Schulgesetz (http://www.schure.de/2241001/nschg.htm) Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen (http://www.schure.de/22410/33,83201.htm) Schulfahrten (http://www.schure.de/22410/26-82021.htm) Stellung des Schülers in der Schule (http://www.schure.de/301/403-1-1-5-73a.htm) Unterrichtsorganisation (http://www.schure.de/22410/36,3,82000.htm) Verordnung über die Wahl von Elternvertretungen in Schulen, Gemeinden und Landkreisen sowie über die Wahl des Landeselternrates (Elternwahlordnung) (http://www.schure.de/2241001/66.htm) Verordnung über die Wahl von Schülervertretungen in Schulen, Gemeinden und Landkreisen sowie über die Wahl des Landesschülerrates (Schülerwahlordnung) (http://www.schure.de/2241001/77.htm) Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen (http://www.schure.de/22410/33,83203.htm)

Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

Seit dem 1. August 2004 gibt es in Niedersachsen keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können die meisten Lernmittel an Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klassen 5 bis 10 gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Nach Beschluss des Schulelternrates und der Gesamtkonferenz gibt es an der ASS nur die Paketausleihe, d. h., wenn man leiht, leiht man alle entsprechenden Bücher. Welche Lernmittel im jeweils aktuellen Schuljahr ausgeliehen werden können, ist aus der auf unsere Homepage gestellten Liste ersichtlich. Ausgeliehen werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel. Die Nutzungsdauer der Schulbücher in diesem System beträgt 3 Jahre. Auf der Lernmittelliste sind die aktuellen Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt (Leihpreis) angegeben. Damit können alle Eltern in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob sie von dem Angebot der Lernmittelausleihe Gebrauch machen wollen. Die Lernmittel, die in jedem Fall selbst zu beschaffen sind, sind auf einer weiteren Liste zusammengestellt. Rechtzeitig vor dem Ende eines jeden Schuljahres werden alle nötigen Informationen bezüglich der Ausleihe für das kommende Schuljahr an alle Schüler ausgegeben. Wenn Sie dann (wieder) an dem Ausleihverfahren

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Religionsunterricht oder ,Werte und Normen‘-Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler haben an der Albert-Schweitzer-Schule vom ersten Jahrgang an die Wahl zwischen Religionsunterricht oder dem Fach „Werte und Normen“. Bei dieser Wahl stellt sich häufig die Frage nach den Unterschieden der beiden Fächer. Religiöse Bildung und das Kennenlernen von Religionen sind wesentliche Elemente der Bildungsverantwortung. Die Wege dorthin werden durch die beiden Fächer auf unterschiedlichen Wegen erreicht. An unserer Schule wird ein Teil des Religionsunterrichtes konfessionell-kooperativ erteilt. Das heißt, dass Schülerinnen und Schüler beider Konfessionen (evangelisch und katholisch) gemeinsam unterrichtet werden. In den anderen Jahrgängen gibt es hingegen konfessionellen Religionsunterricht. Ein grundlegendes Ziel des christlichen Religions-unterrichtes ist es, die Geschichte in Deutschland, in Europa und weltweit in den Zusammenhang mit der Geschichte des Christentums, des Islams und des Judentums zu stellen. Gerade angesichts der Globalisierung und der multireligiösen Lebenszusammen-hänge wird diese religiöse Bildung immer wichtiger – für die eigene Verwurzelung und Identität der Kinder und Jugendlichen, für religiöse Urteilsfähigkeit, für Sinnfindung und Orientierung in der Welt sowie für Verständigung und Toleranz innerhalb der Gesellschaft, in der wir leben. Religion spielt für viele Menschen eine große Rolle, religiöse Bildung ist nicht zuletzt ein Grundrecht der Schülerinnen und Schüler. Im Religionsunterricht werden die Schülerinnen

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Beratung an der ASS

Beratung wird an der Albert-Schweitzer-Schule von allen Lehrkräften als Aufgabe und selbstverständliche Pflicht wahrgenommen. Diese Beratung umfasst alle Fragen, die sich für Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten aus dem Schulbesuch ergeben. Dabei ist es unser Ziel, jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich zu fördern. Bei nahezu allen Beratungsanlässen sind die Klassenlehrkräfte bzw. die Tutoren und Tutorinnen die ersten Ansprechpartner. Dies betrifft insbesondere: Leistungsschwäche, Verhaltensauffälligkeiten und klasseninterne Beratungsanlässe Beratung innerhalb der Klasse (Klassenrat) Schullaufbahnberatung Fragen zur Inklusion Neben den Klassenlehrkräften und Tutoreninnen und Tutoren bieten die Fachlehrkräfte Beratung bei Leistungsschwächen, Lerndefiziten und anderen Auffälligkeiten, die das Fach betreffen. Sollte sich bei den Beratungsanlässen eine Lösung auf diesem Weg nicht erreichen lassen, können die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen bzw. die Fachlehrkräfte die Beratungs-lehrkraft hinzuziehen. Die Beratungslehrkraft bietet Gesprächstermine für Eltern, Schüler und Lehrer an, die für ein die Schule betreffendes Problem Lösungen suchen und dabei unterstützt werden möchten. Beratung wird beispielsweise angeboten bei: Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten sozialen Konflikten in der Schule familiären oder persönlichen Schwierigkeiten Die Beratung ist freiwillig und streng vertraulich. Sie versteht sich als Hilfe, die individuell vorhandenen Ressourcen lösungsorientiert einzusetzen und zu erweitern. Gespräche thera-peutischen Charakters werden nicht geführt. Verantwortlich für die Studien-

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Mittagessen an der ASS

Im Gebäude am Nordertorstriftweg (Klassen 5-8) bietet die Albert-Schweitzer-Schule ein warmes Mittagessen an. Wann und wo gibt es Essen? Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 13.10 Uhr und 13.50 Uhr in der Mensa im Gebäude Nordertorstriftweg. Was gibt es zu essen? Derzeit gibt es jeden Tag zwei Essen zur Auswahl, die Preise beginnen jeweils bei 4,00€. Für jeden Tag einzeln wählen die Essensteilnehmer ihr Menü, welches hier zu finden ist: Webmenü Wie kann ich mich anmelden? Folgen Sie dieser Anleitung zur Anmeldung. Die Essensbestellung erfolgt online über das Webmenü-Portal

Cafeteria

Unsere beiden Standorte verfügen über je eine Cafeteria, die mit Elternhilfe ehrenamtlich bewirtschaftet werden. Beide Cafeterien werden von den Schülerinnen und Schülern sowie von den Lehrkräften in den Pausen und Freistunden sehr gut angenommen.   Wann und wo gibt es Essen? Die Cafeteria am Nordertorstriftweg 22 hat von Montag bis Freitag jeweils von  9.20 Uhr bis 13.30 Uhr geöffnet.   Was gibt es zu essen? Derzeit gibt es folgende Auswahl an Getränken und Speisen:   Mineralwasser Obst Orangensaft Belegte Brötchen (Käse, Salami, Pute, Tomate/Mozzarella, Frischkäse) Apfelsaft Überbackene Brötchen Kakao Hot Dogs Milch Frikadelle mit Brötchen Kaffee Croissants Tee Laugenbrötchen Kekse Mini-Salami   Für einen reibungslosen Ablauf brauchen wir Ihre Hilfe! Egal ob Eltern, Großeltern oder Tante / Onkel – unterstützen Sie unser Team an einem oder mehreren Tagen im Monat von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr beim Brötchenschmieren, Kaffee ausschenken und dem Verkauf. Damit ist gewährleistet, dass in den großen Pausen immer mehrere Personen in der Cafeteria tätig sind. Den Tag oder die Tage können Sie sich natürlich aussuchen.   Eine Bewirtschaftung der Cafeteria ist nur mit tatkräftiger Unterstützung möglich, macht Spaß und gibt Ihnen die Möglichkeit, auch andere Eltern kennen zu lernen. Falls Sie

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