Anwesenheit, Fehlzeiten, Beurlaubungen

Wer schulpflichtig ist, muss nach dem niedersächsischen Schulgesetz grundsätzlich an allen Unterrichtsstunden und Schulveranstaltungen teilnehmen. Das gilt auch für eine aktive Teilnahme am Schulsport. Allgemeine, planbare Arzttermine müssen daher in den Nachmittag gelegt werden, es sei denn, das ist nicht möglich, weil man zum Beispiel nüchtern zur Blutabnahme muss. Was ist aber, wenn dies wegen Krankheit nicht möglich ist, man an einer wichtigen anderen Veranstaltung teilnehmen möchte oder nur am Vormittag einen notwendigen, wichtigen Arzttermin erhalten kann?

 

Krankheit

Wenn Ihr Kind so stark erkrankt, dass eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich oder nicht sinnvoll ist (zum Beispiel bei starker Ansteckungsgefahr), rufen Sie bitte in der Schule an, damit die Lehrkräfte wissen, dass Ihr Kind nicht kommen kann und nicht etwa auf dem Weg „verschwunden“ ist. So sind alle beruhigt und wissen, dass grundsätzlich alles in Ordnung ist. Auf diese Art ist es auch möglich, eine sich entwickelnde Schulvermeidung frühzeitig zu erkennen. Dies kommt zwar nicht bei vielen Kindern vor, aber wenn sie früh entdeckt wird, kann man den Ursachen besser entgegen-wirken.

Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag, wenn es wiederkommt, auf jeden Fall eine kurze schriftliche Entschuldigung mit, auch wenn Sie angerufen und/oder eine elektronische Nachricht geschickt haben. Aus der Entschuldigung müssen der Grund (nicht die genaue Krankheit) und die Fehlzeit hervorgehen, sie muss von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein. So ist für Sie und für uns nachweisbar sichergestellt, dass Sie von der Abwesenheit Ihres Kindes im vollen Umfang wussten und auch dahinterstehen. Nicht auf diesem Weg entschuldigte Fehlzeiten gelten als unentschuldigt und müssen entsprechend im Zeugnis vermerkt werden. Die Entschuldigung erhält grundsätzlich die Klassenleitung.

Eine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel NICHT notwendig. Wenn Sie ohnehin eine erhalten haben, können Sie auch einfach darauf unterschreiben, das gilt dann auch als schriftliche Entschuldigung.

 

Beurlaubungen

Für alle vorhersehbaren Fehlzeiten muss rechtzeitig vorher ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden.

Arztbesuch, Kur: Ein Arztbesuch oder eine Kur werden selbstverständlich genehmigt. Hier geht es eher darum, vernünftig planen zu können, zum Beispiel keine Klassenarbeit dorthin zu legen und im Vorhinein zu wissen, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommt. So erübrigt sich auch der Anruf in der Schule. Bei einem Arztbesuch lassen Sie sich dann bitte eine Bescheinigung über den Zeitraum des Arztbesuchs mitgeben.

Unterrichtsbefreiungen wegen anderer Veranstaltungen wie Sportturnieren oder -lehrgängen, aktiver Teilnahme an Konzert- oder Theatervorführungen, großen familiären Feierlichkeiten, Konfirmandenfreizeit, Tag nach der Konfirmation, außerschulischen Prüfungen und Ähnlichem müssen vorher schriftlich beantragt werden. Meistens geben wir Ihrem Antrag statt, die Familienfeier muss aber schon eine besondere sein und darf auch nicht ohne triftigen Grund einfach mitten in der Woche liegen. Hier geht es eher darum, weite Wege einzubeziehen. Eine Unterrichtsbefreiung zu Urlaubszwecken (billigerer Flug o. ä.) ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Wie stellt man einen solchen Antrag?

Ein formloser Antrag genügt. Er muss den genauen Grund und den Zeitraum enthalten, außerdem einen Nachweis über die Veranstaltung (Einladung durch den Verein oder einen Sportverbund, Einladung zu der Feier, Vordruck der Kirche, Bestätigung der Kur, …) und muss grundsätzlich von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein. Grenzt der entsprechende Tag an Ferien oder handelt es sich um mehr als einen Tag am Stück, reicht die Klassenleitung den Antrag auf Beurlaubung mit einer kurzen Stellungnahme an die Schulleitung weiter, die diesen dann bearbeitet und Ihnen einen kurzen schriftlichen Bescheid zukommen lässt.

 

Sportbefreiungen

Hat Ihr Kind eine Verletzung oder eine andere Krankheit, auf Grund derer es am Sport nicht aktiv teilnehmen kann, müssen Sie ihm zum Sportunterricht eine schriftliche Entschuldigung mitgeben. Es hat dennoch Anwesenheitspflicht, weil es neben dem eigentlichen Sporttreiben auch andere unterrichtliche Tätigkeiten gibt, bei denen auch Sportunfähige ggf. helfen können. Bei besonderen Härten wird die Sportlehrkraft mit Ihnen eine sinnvolle Regelung finden.

Wenn sich die Sportunfähigkeit länger als vier Wochen hinzieht oder von vornherein hinziehen wird, müssen Sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Sportbefreiung stellen. Dies ist ein formloser, handschriftlicher Antrag, aus dem der Zeitraum und der Grund hervorgehen müssen (letzterer wird selbstverständlich absolut vertraulich behandelt!). Außerdem muss eine ärztliche Bescheinigung der Sportunfähigkeit mit der voraussichtlichen Dauer beigefügt werden. Dies gilt auch, wenn nur bestimmte Belastungen vermieden werden müssen. Auf diese Weise ist Ihr Kind vor Nachteilen im Zeugnis geschützt, wenn eine faire Bewertung auf der Grundlage mehrerer Sportarten nicht mehr möglich ist. Solange sie möglich ist, bekommt Ihr Kind auch eine reguläre Note. Ihr Antrag wird grundsätzlich durch die Sportlehrkraft an die Schulleitung weitergereicht, die die Befreiung ausstellt.

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