Schulordnung Standort Nordertorstriftweg

Mit gutem Beispiel vorangehen ist nicht nur der beste Weg andere zu beeinflussen – es ist der einzige.“  (Albert-Schweitzer)

Allgemeiner Teil

Alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Schulgemeinschaft der Albert-Schweitzer-Schule. Wir legen besonderen Wert auf einen
vertrauensvollen Umgang miteinander und eine Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung.
Unsere Schule zeichnet sich durch ein angst- und gewaltfreies Klima aus, zu dem jeder durch sein verantwortungsbewusstes Verhalten beiträgt.
Wir vermeiden unnötigen Energie-, Papier- und Wasserverbrauch und tragen damit zu einem schonenden Umgang mit unserer Umwelt bei.

Besonderer Teil: Standort Nordertorstriftweg

Unterricht:

Wann komme ich zur Schule?

  • Stunde: 07.45 – 08.30 Uhr                                5. Stunde:                11.35 – 12.20 Uhr
  • Stunde: 08.35 – 09.20 Uhr                                6. Stunde:                12.25 – 13.10 Uhr
  • Stunde: 09.40 – 10.25 Uhr                                7. Stunde:                13.30 – 14.15 Uhr
  • Stunde: 10.30 – 11.15 Uhr                                8. Stunde:                 14.15 – 15.00 Uhr

Ich bin pünktlich in der Klasse und bemühe mich, gut mitzuarbeiten.

Wenn die Lehrerin oder der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum ist, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies im Sekretariat.

Weitere Regeln werden mir von meinen Fachlehrerinnen und Fachlehrern für ihren Unterricht mitgeteilt.

Schulgebäude:

  • Das Gebäude und die Schuleinrichtung behandele ich so, dass kein Schaden entsteht.
  • Wenn etwas beschädigt wurde, sage ich es meinem Lehrer oder meiner Lehrerin.
  • Ich trenne den Müll und werfe ihn in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Fundsachen gebe ich beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
  • Im Gebäude verhalte ich mich umsichtig und laufe nicht.
  • Um Energie zu sparen, drehe ich die Heizkörper zu, wenn gelüftet wird, und mache das Licht beim Verlassen des Raumes aus.
  • Bei Feuer verhalte ich mich so, wie es mir mein Lehrer oder meine Lehrerin erklärt hat.

Schulgelände:

  • Ich verhalte mich so, dass ich niemanden gefährde oder verletze.
  • Bis zum Vorklingeln vor meiner ersten Stunde halte ich mich draußen oder im Bereich der unteren Pausenhalle auf.
  • Frische Luft ist wichtig. Deshalb gehe ich in den großen Pausen nach Möglichkeit auf den Schulhof, den ich aber nicht verlassen darf. Die Büsche am Berliner Ring sind NICHT Teil des Schulhofs.
  • Ich darf mich auch in der unteren Pausenhalle, der Cafeteria oder der Bibliothek ruhig aufhalten. Zum Toben und Ballspielen gehe ich auf den Schulhof.
  • Ich spiele Fußball nur in den festgelegten Bereichen mit einem weichen Ball.
  • Ich darf nicht mit Schneebällen werfen.
  • Wenn ich nach der großen Pause einen Raumwechsel habe, darf ich meinen Ranzen zum Raum der nächsten Stunde oder zu meinem Schließfach bringen.
  • In den kleinen Pausen wechsle ich, falls nötig, den Klassenraum und lege die Unterrichtsmaterialien für die nächste Stunde bereit. Ich darf auch an mein Schließfach oder zur Toilette gehen oder halte mich in dem Bereich vor meinem Unterrichtsraum auf.
  • Während der Schulzeit sind meine privaten elektronischen Geräte ausgeschaltet. Telefonieren darf ich, falls dies nötig ist, im Sekretariat oder mit Erlaubnis meiner Lehrkraft.
  • Meine schulischen elektronischen Geräte (IPad) dürfen außerhalb der Unterrichtszeiten nicht benutzt werden, lediglich in der Mittagspause ist eine Benutzung ausschließlich in den gekennzeichneten Flächen rund um die Bibliothek gestattet.

Entscheidung durch den Schulleiter gemäß § 43 Abs. 3 Satz 2 NSchG (i.d.F.v. 03.03.1998, zul. geändert durch Gesetz v. 03.06.2015, Nds. GVBl. S.90) auf der Grundlage des Beschlusses der Gesamtkonferenz vom 28.09.2023.

gez. Dr. Wegener, OStD

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 21.04.2009, zuletzt geändert am 28.09.2023

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