Schulordnung Standort Friedrichstraße

Mit gutem Beispiel vorangehen ist nicht nur der beste Weg andere zu beeinflussen – es ist der einzige.“  (Albert-Schweitzer)

Allgemeiner Teil

Alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Schulgemeinschaft der Albert-Schweitzer-Schule. Wir legen besonderen Wert auf einen
vertrauensvollen Umgang miteinander und eine Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung.
Unsere Schule zeichnet sich durch ein angst- und gewaltfreies Klima aus, zu dem jeder durch sein verantwortungsbewusstes Verhalten beiträgt.
Wir vermeiden unnötigen Energie-, Papier- und Wasserverbrauch und tragen damit zu einem schonenden Umgang mit unserer Umwelt bei.

Besonderer Teil: Standort Nordertorstriftweg

Unterricht:

Wann komme ich zur Schule?

  • Stunde: 07.45 – 08.30 Uhr                                5. Stunde:                11.35 – 12.20 Uhr
  • Stunde: 08.35 – 09.20 Uhr                                6. Stunde:                12.25 – 13.10 Uhr
  • Stunde: 09.40 – 10.25 Uhr                                7. Stunde:                13.30 – 14.15 Uhr
  • Stunde: 10.30 – 11.15 Uhr                                8. Stunde:                 14.15 – 15.00 Uhr

Alle Beteiligten machen einen pünktlichen Unterrichtsbeginn möglich.

Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum ist, informiert die Klassen- oder Kurssprecherin oder der Klassen- oder Kurssprecher das Sekretariat.

In Aufgabenstunden bearbeiten die Schülerinnen und Schüler die gestellten Aufgaben in dem Raum, in dem sich die Klasse befindet, so leise, dass benachbarte Klassen in ihrem Unterricht nicht gestört werden.

Weitere Regeln werden von den jeweiligen Fachlehrkräften für ihren Unterricht festgelegt.

Schulgebäude:

  • Gebäude und Inventar: Defekte werden den jeweiligen Lehrkräften gemeldet.
  • Schülerinnen und Schüler verlassen in den Pausen die Klassenräume. Aufenthaltsbereiche sind Innenhof, Schulhof, Cafeteria, Pausenhalle und Gänge sowie die Bibliotheksräume.
  • Der Müll wird getrennt und in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
  • Bei Feuer gelten die in jedem Klassenraum ausgehängten Verhaltensregeln.

Schulgelände:

  • Ab dem Jahrgang 11 ist es erlaubt, das Schulgelände in Pausen und Freistunden zu verlassen. Die Schülerinnen und Schüler aller anderen Klassen dürfen dies nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis einer Lehrkraft.
  • Alle Verkehrsteilnehmer verhalten sich so, dass sie niemanden gefährden.
  • Die PKW-Parkplätze sind dem Schulpersonal und ehrenamtlichen Mitarbeitern vorbehalten.
  • Fahrräder, E-Scooter, Mopeds und Roller sind in dem dafür vorgesehenen Bereich abzustellen. Das Mitbringen von E-Scootern ins Gebäude ist verboten.
  • Das Schneeballwerfen ist verboten und vor dem Betreten der Eisfläche am Stadtgraben wird ausdrücklich gewarnt.
  • Private elektronische Geräte (Smartphones, Notebooks, Tablets, usw.) dürfen außerhalb des Unterrichts verantwortungsbewusst benutzt werden. Die Aufnahmefunktion (Audio-, Foto- und Videoaufnahmen) darf nicht benutzt werden. Im Unterricht sind sämtliche privaten elektronischen Geräte ausgeschaltet.

Entscheidung durch den Schulleiter gemäß § 43 Abs. 3 Satz 2 NSchG (i.d.F.v. 03.03.1998, zul. geändert durch Gesetz v. 03.06.2015, Nds. GVBl. S.90) auf der Grundlage des Beschlusses der Gesamtkonferenz vom 28.09.2023.

gez. Dr. Wegener, OStD

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 21.04.2009, zuletzt geändert am 28.09.2023

Share this Post