Religionsunterricht oder ,Werte und Normen‘-Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler haben an der Albert-Schweitzer-Schule vom ersten Jahrgang an die Wahl zwischen Religionsunterricht oder dem Fach „Werte und Normen“. Bei dieser Wahl stellt sich häufig die Frage nach den Unterschieden der beiden Fächer.
Religiöse Bildung und das Kennenlernen von Religionen sind wesentliche Elemente der Bildungsverantwortung. Die Wege dorthin werden durch die beiden Fächer auf unterschiedlichen Wegen erreicht.
An unserer Schule wird ein Teil des Religionsunterrichtes konfessionell-kooperativ erteilt. Das heißt, dass Schülerinnen und Schüler beider Konfessionen (evangelisch und katholisch) gemeinsam unterrichtet werden. In den anderen Jahrgängen gibt es hingegen konfessionellen Religionsunterricht. Ein grundlegendes Ziel des christlichen Religions-unterrichtes ist es, die Geschichte in Deutschland, in Europa und weltweit in den Zusammenhang mit der Geschichte des Christentums, des Islams und des Judentums zu stellen. Gerade angesichts der Globalisierung und der multireligiösen Lebenszusammen-hänge wird diese religiöse Bildung immer wichtiger – für die eigene Verwurzelung und Identität der Kinder und Jugendlichen, für religiöse Urteilsfähigkeit, für Sinnfindung und Orientierung in der Welt sowie für Verständigung und Toleranz innerhalb der Gesellschaft, in der wir leben. Religion spielt für viele Menschen eine große Rolle, religiöse Bildung ist nicht zuletzt ein Grundrecht der Schülerinnen und Schüler.
Im Religionsunterricht werden die Schülerinnen und Schüler unterrichtet von Religions-lehrkräften. Diese haben Theologie studiert und sind zudem im Besitz einer kirchlichen Lehrerlaubnis; d. h., dass sie zusätzlich zu ihrem Studium ein Seminar unter der Leitung der Kirche absolviert haben. Hiermit stellen die Kirchen ein Angebot sicher, durch das die Lehrkräfte begleitet, beraten und unterstützt werden.
Selbstverständlich können alle Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht teil-nehmen – ob evangelisch, katholisch, ohne Bekenntnis oder einer anderen Religion angehörend. Die Themen des Unterrichtes orientieren sich an sechs Kompetenzbereichen: Gott, Jesus Christus, Kirche und Kirchen, Mensch, Religionen sowie Ethik. Im Religionsunterricht werden regelmäßig nicht-christliche Religionen und ferner auch religionskritische Aspekte thematisiert. Der individuelle Glaube der Schülerinnen und Schüler wird natürlich nicht bewertet. Raum für die individuelle Religionsausübung wird durch die Feier regelmäßiger Schulgottesdienste (Weihnachts- oder Abiturgottesdienste) geschaffen.
Das Fach „Werte und Normen“ hat das Ziel, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterzuent-wickeln. In diesem Fach wird verschiedenen Fragen nachgegangen, so zum Beispiel der Frage nach dem Ich, der Frage nach der Zukunft, der nach Moral und Ethik, der Wirklichkeit oder nach Religionen und Wertanschauungen. Der „Werte und Normen“-Unterricht wird erteilt von Lehrkräften, die eben dieses Fach oder auch Philosophie oder Ethik studiert haben. Leitfragen hierbei sind häufig die drei Fragen „Was darf ich?“, „Was muss ich?“ und „Was soll ich?“. Hierbei steht oft die Auseinandersetzung mit den Fächern Geschichte und Politik im Mittelpunkt.
Selbstverständlich können alle Schülerinnen und Schüler am „Werte und Normen“-Unterricht teilnehmen – ob ohne Bekenntnis, christlichen Glaubens oder angehörig einer anderen Religion. Ein persönlicher Glaube wird dabei natürlich nicht bewertet.
Muss mein Kind, wenn es sich einmal entschieden hat, immer am Religionsunterricht oder immer am ‚Werte und Normen‘-Unterricht teilnehmen?
Nein, das muss es nicht. Diese Zuordnung kann auf Antrag jeweils zum neuen Schuljahr, in dringenden Fällen auch zum neuen Schulhalbjahr geändert werden. Stichtag für die letzte Meldung ist jeweils Anfang Dezember bzw. Anfang Juni (siehe Terminkalender auf IServ). Später eingehende Anträge können im Allgemeinen aus schulorganisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden, da die Schule die entsprechenden Gruppen einrichten und Lehrerstunden bereitstellen muss. Für den Antrag (nur bei Änderung der bisherigen Situation) gibt es im Sekretariat Vordrucke, er kann aber auch schriftlich formlos gestellt werden. Er muss von den Erziehungsberechtigten bzw. der religionsmündigen Schülerin / dem religionsmündigen Schülers unterschrieben sein.