Das ASS-Eltern-ABC

Bitte unbedingt lesenwichtige Hinweise

zum Beispiel für Fehlzeiten, Beurlaubungen, Veranstaltungen, Zeugnisse, …

 

Gymnasium Albert-Schweitzer-Schule

Außenstelle Jg. 5-7

Hauptgebäude Jg. 8-12

www.ass-nienburg.de

 

Nordertorstriftweg 22
31582 Nienburg

Friedrichstraße 2
31582 Nienburg

info@ass-nienburg.de
 

 

Sekretärin Kl. 5 bis 7
Frau Brandhorst
05021 87-860
Fax: 05021/87-761

Sekretärin Kl. 8 bis 9
Frau Brauer
05021 87-760
Fax: 05021 87-761

Sekretärin Kl. 10 bis 12
Frau Lippel
5021 87-776

 

Schulassistentin
Frau Deike
5021 87-762

 

Stand: 22. Februar 2016

 

Download ASS-Eltern-ABC

 

Beratungslehrerin

Mit Frau Pohlmann steht der Schule eine Beratungslehrkraft zur Verfügung. Grundsätzlich können sich jede Schülerin, jeder Schüler, Eltern, aber auch Lehrkräfte mit ihr in Verbindung setzen, wenn es um Probleme geht, die mit Schule zu tun haben. Auch wenn man in dieser Richtung einen Rat benötigt, aber in diesem Fall nicht mit der Klassenleitung darüber reden kann oder mag, ist sie die richtige Ansprechpartnerin.

Kontakt: Tel.: 05021 87-880, E-Mail: beratung@ass-nienburg-i.de.

 

Cafeteria

An beiden Standorten wird von Ehrenamtlichen (vor allem Eltern) und einer fest angestellten Kraft jeweils eine Cafeteria geführt. Dort können Kinder wie Erwachsene der Schule sich mit belegten Brötchen, Salat, Hot Dogs, Quark, Roter Grütze, Wasser, Saft, Tee, Kaffee (nicht für die Kinder!) und Anderem zu günstigen Preisen versorgen. Die Öffnungszeiten: ab 9.00 Uhr in der Friedrichstr. und ab 9.20 Uhr im Nordertorstriftweg bis jeweils 14.00 Uhr. Die Cafeterien können nur mit Ihrer Mithilfe so gut arbeiten und diese Öffnungszeiten vorhalten. Wenn Sie Zeit und die Möglichkeit haben, einmal im Monat für etwa 2 oder 2 ½ Stunden mitzuhelfen, kommt diese Verpflegungsmöglichkeit vor allem Ihren Kindern zu Gute!

 

Elternsprechtage

Für die fünften und sechsten Klassen findet der Elternsprechtag im November, für die Jahrgänge 7 bis 11 im Februar statt. Normalerweise werden Sie vorher nach Ihren Gesprächswünschen gefragt und erhalten dann rechtzeitig einen Terminplan. Bitte haben Sie Verständnis, dass es nicht möglich ist, sehr viele Gesprächswünsche in stark beschränkter Zeit unterzubringen. Auch kann es passieren, dass Ihr Zeitplan unangenehme Lücken aufweist: nutzen Sie das Angebot der Cafeteria mit Kaffee/Tee und Kuchen! Wir meinen, dass im Zweifelsfall ein ungünstiger Zeitplan besser ist als ungewisse, sehr lange Wartezeiten – aber wir tun unser Bestes!

 

Elternabend

In den fünften, siebten und neunten Klassen lädt die Klassenleitung, im 11. Jahrgang der/die Schulelternratsvorsitzende zum ersten Elternabend in den ersten vier Wochen des Schuljahres ein, damit die Klassenelternvorsitzenden und Konferenzvertreter/innen gewählt werden können. Alle anderen Elternabende werden von den Klassenelternvorsitzenden einberufen, die Klassenleitung normalerweise dazu eingeladen. Wenn Sie sich engagieren möchten, stellen Sie sich zur Wahl, die Arbeit hält sich in Grenzen. Scheuen Sie sich sonst nicht, sich mit Ihrer Vorsitzenden/ Ihrem Vorsitzenden in Verbindung zu setzen. Nur mit Ihnen zusammen können wir das Beste für Ihre Kinder erreichen.

 

Erlasse und Verordnungen

Sie möchten sich selbst ein Bild über die gesetzlichen Bestimmungen machen?

Viele Informationen finden Sie z. B. auf der Homepage des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de), auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (www.nibis.de) oder unter www.schure.de (Schule und Recht in Niedersachsen).

 

Fehlzeiten

Wenn Ihr Kind erkrankt ist: siehe unter Krankheit

Wenn Ihr Kind an einer Schulveranstaltung der Albert-Schweitzer-Schule teilnimmt und deshalb Unterricht versäumt, gilt dies nicht als Fehlzeit und muss natürlich auch nicht von Ihnen entschuldigt werden.

Wenn Ihr Kind aus wichtigem Grund der Schule fernbleiben muss und der Termin vorher bekannt ist, müssen Sie für Ihr Kind rechtzeitig vorher (möglichst 14 Tage) Unterrichtsbefreiung beantragen. Handelt es sich um höchstens einen Tag, erfolgt dies bei der Klassenleitung. Grenzt dieser eine Tag an Ferien oder geht es um mehr als einen Tag, wird der Antrag bei der Schulleitung gestellt. Wichtige Gründe sind z. B. Konfirmandenfreizeit oder entsprechende kirchliche Veranstaltungen (auch der mögliche freie Tag nach der Konfirmation muss vorher beantragt werden – auch wenn er Ihrem Kind zusteht!), Vorstellungsgespräche in den oberen Klassen, besondere Familienfeiern (wenn eine Teilnahme ohne Fehlen in der Schule nicht möglich wäre), Beerdigungen, Teilnahme an besonderen Schulungen z. B. im Sport, Teilnahme an Wettbewerben oder Turnieren, usw.

Eine Beurlaubung für Urlaub außerhalb der Ferienzeit ist nicht möglich.

Arzttermine müssen wann immer möglich in den Nachmittag gelegt werden.

 

Förderverein

Dem Verein der Freunde der Albert-Schweitzer-Schule gehören überwiegend Eltern unserer Schülerinnen und Schüler an. Unter seinem Dach werden auch die beiden Cafeterien geführt. Der Jahresbeitrag beträgt nur 12 €/Jahr für Einzelpersonen, mit diesem Beitrag werden viele wichtige Beiträge zum Schulleben durch den Förderverein finanziert. Erkundigen Sie sich – es wäre schön, wenn alle Eltern für die Zeit, die ihr Kind hier zur Schule geht, Mitglied im Förderverein wären.

 

Homepage

Hier auf unserer Homepage www.ass-nienburg.de finden Sie Informationen, den Terminkalender der ASS, aktuelle Berichte und auch die meisten Formulare wie z.B. für die Lernmittelausleihe.

 

Klassenfahrten

In jeweils zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren (5./6., 7./8. und 9./10. Klasse) können insgesamt sechs Tage für Klassenfahrten und Wandertage verwendet werden. Bei uns wird meistens in einer der beiden Jahrgangsstufen eine fünftägige Klassenfahrt durchgeführt, in der anderen Jahrgangsstufe ein Wandertag. Die fünften Klassen fahren im ersten Vierteljahr zusätzlich für 3 Tage in ein Landheim, wo die Klassengemeinschaft durch verschiedene Aktionen gestärkt werden soll, Übungen zum sozialen Lernen durchgeführt und eventuell methodische Übungen begonnen werden. In der Sekundarstufe II findet in der Regel eine einwöchige Studienfahrt im Rahmen eines der Fächer auf erhöhtem Niveau im gewählten Schwerpunkt statt.

 

Krankheit

Wenn Ihr Kind länger als zwei Tage krank ist, rufen Sie bitte am dritten Tag in der Schule oder bei der Klassenleitung an, um dies mitzuteilen. In bestimmten Fällen, z. B. Operation o. ä., wird man sicher sofort im Gespräch sein, Sie brauchen aber nicht wegen jeder leichten Erkrankung gleich am ersten Tag anzurufen. Ein Attest benötigen wir im Allgemeinen nicht. Sollten Sie ein Attest einreichen (wollen), unterschreiben Sie es bitte auch – wir müssen wissen, dass Sie wissen, dass Ihr Kind nicht in der Schule war. Letzteres gilt übrigens auch für das Fehlen in einzelnen Stunden (z. B. späteres Kommen wegen Verschlafens, eines anders nicht zu erhaltenden Arzttermins, früheres nach Hause Gehen wegen Erkrankung usw.) – also auch dann eine Entschuldigung mitgeben! Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind die schriftliche Entschuldigung am ersten Tag mit zu geben, an dem es wieder zur Schule geht. Wir benötigen sie in jedem Fall.

 

Lese-Rechtschreibschwäche

Weist Ihr Kind eine L-R-S auf oder vermuten Sie dies, können Sie sich an die Fachlehrkraft für LRS der Schule, Frau Brosch, wenden.

 

Mitarbeit

Sie möchten sich in irgendeiner Weise für die Schule engagieren? Sie können sich zur Wahl als Klassenelternvorsitzende/r stellen, in den Verein der Freunde der Albert-Schweitzer-Schule eintreten, in der Cafeteria helfen, die Klassenleitungen bei Klassenaktivitäten oder Klassenaktionen unterstützen, eine Arbeitsgemeinschaft anbieten, in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten auch einfach Ihre Ideen und Vorschläge der Schule z. B. über die Klassenleitungen oder die Elternvorsitzenden mitteilen.

Wir freuen uns über jede konstruktive Mitarbeit zugunsten Ihrer Kinder!

 

Mittagessen

Die ASS bietet von Montag bis Mittwoch ein warmes Mittagessen an. Zwei Gerichte stehen zur Wahl, eines davon ist vegetarisch. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

 

Notenschluss

Notenschluss ist etwa zwei Wochen vor einem Zeugnistermin. Er kann im Terminplan (siehe Homepage der ASS) nachgesehen oder in der Schule erfragt werden.

 

Parken

Sie bringen manchmal Ihr Kind mit dem Auto zur Schule oder holen es mit dem Auto ab? Dann haben wir eine ganz dringende Bitte an Sie: Bitte halten Sie keinesfalls auf dem Schulparkplatz, vor allem nicht auf dem im Nordertorstriftweg. Die Kinder kommen dort mit dem Fahrrad an – es sind schon viele sehr gefährliche Situationen entstanden. Behindern Sie auch nicht den Verkehr – er ist morgens und mittags dichter, hektischer und unübersichtlicher als man denkt! Und die Kinder sind mittendrin. Möglichkeiten sind der MTV-Parkplatz und die Seitenstraßen.

 

Religion sowie Werte und Normen

Das Kind besucht den Unterricht seiner Konfession. Gibt es für seine Religion oder Konfession keinen eigenen Unterricht, besucht es in der Regel den Unterricht in Werte und Normen. Diese Zuordnung kann auf Antrag jeweils zum neuen Schuljahr, in dringenden Fällen auch zum neuen Schulhalbjahr geändert werden. Stichtag für die letzte Meldung ist das Datum des Noteneintrags im Januar bzw. Juni/Juli. Später eingehende Anträge können im Allgemeinen aus schulorganisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden, da die Schule die entsprechenden Gruppen einrichten und Lehrerstunden bereitstellen muss. Für den Antrag (nur bei Änderung der bisherigen Situation) gibt es im Sekretariat Vordrucke, er kann aber auch schriftlich formlos gestellt werden. Er muss von den Erziehungsberechtigten bzw. der religionsmündigen Schülerin / des religionsmündigen Schülers unterschrieben sein.

 

Schriftverkehr mit der Schule

Bitte geben Sie immer Vorname, Name und aktuelle Klasse Ihres Kindes an.

 

Schulformwechsel

Wenn Ihr Kind vom Gymnasium zu einer anderen Schulform wechseln soll (meistens zur Realschule), muss ein Antrag an die Schule bis spätestens 1. April gestellt werden, wenn er für das laufende Schuljahr gelten soll. Nach den Osterferien (genauer: 1. April) ist ein Wechsel nicht möglich, im ersten Halbjahr ebenso nicht mehr nach den Herbstferien. Für das folgende Schuljahr wird der Antrag bis zum Notenschluss am Ende des Schuljahres gestellt. Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.

 

Sport

Wenn Ihr Kind für höchstens vier Wochen keinen Sport mitmachen kann, benötigt nur die Sportlehrkraft eine Entschuldigung bzw. ärztliche Bestätigung (Absprache mit der Sportlehrkraft – hängt von Grund und Zeitdauer ab). Wenn es länger als vier Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, müssen Sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Sportbefreiung stellen, weil es sein kann, dass Ihr Kind dann in Sport nicht bewertet werden kann. Im Zeugnis würde in einem solchen Fall ein „befreit“ erscheinen – dafür muss jedoch der Antrag vorliegen. Dieser Antrag muss grundsätzlich mit einer ärztlichen Bescheinigung belegt sein – selbst wenn Ihr Kind einen noch so offensichtlichen Gips tragen muss! Bitte geben Sie unbedingt auch den Grund an, er wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Stundentafel

Aus der nachfolgend abgedruckten Stundentafel können Sie ersehen, welche Fächer in welchen Schuljahren und wann sie nur ein Halbjahr unterrichtet werden. Eine Eins bedeutet, dass dieses Fach nur ein Halbjahr zweistündig unterrichtet wird. Sollte dieser Unterricht im ersten Halbjahr stattfinden, taucht die Note im Jahreszeugnis wieder auf und ist damit mitentscheidend für die Versetzung.

 

Aufgabenfeld
Fach Schuljahrgang Gesamt- stunden- zahl
5 6 7 8 9 10
A Deutsch 41 4 4 4 4 3 23
1. Fremdsprache 42,b 4 4 4 3 3 22
2. Fremdsprache 4 4 4 4 3 19
3. Fremdsprache 0
Musik 2 2 2 1 1 1 9
Kunst 2 1 2 1 2 2 10
B Geschichte 2 2 2b 1 2 9
Erdkunde 2 12,b 2 1 2b 1 9
Politik 2 2 2b 6
Religion / Werte und Normen 2 2 2 2 2 2 12
C Mathematik 4 4 4 4 3 4 23
Biologie 2 1 2b 2 1 8
Chemie 2 2 1 2 7
Physik 2 2 1 1 2 8
  Sport 2 2 2 2 2 2 12
Verfügungsstunde 1 1 2
  Profilunterricht
  Wahlunterricht (Wahlfremdsprache, Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaft) + + + + + + +
  Schülerpflichtstundenzahl 29 30 30 30 30 30 179

1) Zusatzstunde Lese-Rechtschreibförderung nach den Herbstferien
2) Zusatzstunde in der bilingualen Klasse
b) billinguales Sachfach

 

Stundenzeiten

Die Stundenzeiten sind mit den anderen Schulen in der Stadt Nienburg und der VLN abgestimmt:

1. Stunde             7.45 – 8.30 Uhr

2. Stunde             8.35 – 9.20 Uhr

3. Stunde             9.40 – 10.25 Uhr

4. Stunde             10.25 – 11.10 Uhr

5. Stunde             11.30 – 12.15 Uhr

6. Stunde             12.20 – 13.05 Uhr

7. Stunde             13.30 – 14.15 Uhr

8. Stunde             14.15 – 15.00 Uhr

 

Telefonnummern

Wenn die Telefonnummer einer Lehrkraft im Telefonbuch steht, können Sie die Lehrkraft bei Problemen oder Fragen auch zu Hause anrufen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass in anderen Fällen Telefonnummern von Anderen nicht herausgegeben werden – im Zweifelsfall können Sie sich von der Lehrkraft anrufen lassen. Bitte bedenken Sie auch, dass nicht alle es normal finden, wenn sie abends nach 20.00 Uhr oder am Wochenende angerufen werden. Wir finden das Gespräch mit Ihnen wichtig – Lehrkräfte brauchen aber auch ihre Freizeit. Genauso möchten wir natürlich auch versuchen, auf Ihre Gewohnheiten Rücksicht zu nehmen.

 

Termine

Terminvorgaben seitens der Schule zur Abgabe von Anträgen, zum Beispiel für die Lernmittelausleihe, einen Sozialen Tag oder den Zukunftstag, bitte unbedingt einhalten – sonst kann schnell eine Teilnahme nicht mehr möglich sein! Natürlich wird bei besonderen Gründen wie längerer Krankheit nach einer sinnvollen Möglichkeit gesucht – aber auch nur dann.

 

Terminplan

Die Schule führt und aktualisiert einen Terminplan für das laufende Schuljahr. Bereits bekannte Daten können Sie auf unserer Homepage nachsehen.

 

Unfälle

Sollte Ihr Kind sich auf dem Schulweg oder in der Schule verletzen, füllen Sie bitte einen Unfallbericht aus, einen Vordruck erhalten Sie im Sekretariat. Das ist wichtig für die Zuständigkeit der verschiedenen Versicherungen.

 

Veranstaltungen der Schule

Im zweiten Halbjahr finden in der Regel Aufführungen der Theater-Arbeitsgemeinschaft(en) (abends), ein Musikabend (mit gesonderter Einladung) und das Sommerfest am letzten Schulmontag (vormittags) statt. Auch eine Präsentation der Arbeitsgemeinschaften wird im zweiten Halbjahr durchgeführt. Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien wird eine Weihnachtsandacht angeboten. Daten und mögliche weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unserem Terminplan. Anregungen und Mithilfe werden gerne angenommen.

 

Wiederholen eines Schuljahrgangs

Einen Schuljahrgang wiederholt, wer nicht versetzt wird. Das geschieht in der Regel bei mindestens zwei Fünfen oder einer Sechs. Die Zeugniskonferenz kann bei möglichem Ausgleich die Versetzung gewähren, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Jahrgang erwartet werden kann, ebenso kann sie unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung in einem Fach zulassen. Hierüber kann nur die Konferenz bestimmen, es gibt keine Möglichkeit für Eltern, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen.

Wenn Sie als Eltern und Ihr Kind nach Beratung mit den Lehrkräften der Meinung sind, es sei besser, ein Jahr freiwillig zu wiederholen, muss ein Antrag an die Zeugniskonferenz gestellt werden. Dieser muss bei der Schule für das laufende Schuljahr bis 1. April eingegangen sein. Soll der Rücktritt erst für das nächste volle Schuljahr gelten, muss der Antrag bis zum Tag des Noteneintrags am Ende des Schuljahres gestellt sein.

 

Zeugnisse

Denken Sie bitte daran, dass die Schule anhand Ihrer Unterschrift auf einem Zeugnis am ersten Unterrichtstag im neuen Schul- bzw. Halbjahr überprüfen muss, ob Sie das Zeugnis gesehen haben.

Bei über tausend ausgestellten Zeugnissen pro Halbjahr kann es trotz großer Sorgfalt immer wieder zu Fehlern kommen. Bitte überprüfen Sie zusammen mit Ihrem Kind das Zeugnis gleich nach Erhalt. Sollte ein Fehler aufgetreten sein, soll Ihr Kind das Zeugnis wieder bei der Klassenleitung abgeben, bitte zusammen mit einem separaten Zettel mit dem (vermeintlichen Fehler). Die Klassenleitungen geben einen Tag an, bis zu dem es spätestens vorliegen muss. In der nachfolgenden Woche werden die Beanstandungen überprüft und gegebenenfalls ein neues Zeugnis ausgestellt, das dann Ihrem Kind ausgehändigt wird.

Beratungslehrerin

Mit Frau Pohlmann steht der Schule eine Beratungslehrkraft zur Verfügung. Grundsätzlich können sich jede Schülerin, jeder Schüler, Eltern, aber auch Lehrkräfte mit ihr in Verbindung setzen, wenn es um Probleme geht, die mit Schule zu tun haben. Auch wenn man in dieser Richtung einen Rat benötigt, aber in diesem Fall nicht mit der Klassenleitung darüber reden kann oder mag, ist sie die richtige Ansprechpartnerin.

Kontakt: Tel.: 05021-970914, E-Mail: beratung@ass-nienburg-i.de.

 

Cafeteria

An beiden Standorten wird von Ehrenamtlichen (vor allem Eltern) und einer fest angestellten Kraft jeweils eine Cafeteria geführt. Dort können Kinder wie Erwachsene der Schule sich mit belegten Brötchen, Salat, Hot Dogs, Quark, Roter Grütze, Wasser, Saft, Tee, Kaffee (nicht für die Kinder!) und Anderem zu günstigen Preisen versorgen. Die Öffnungszeiten: ab 9.00 Uhr in der Friedrichstr. und ab 9.20 Uhr im Nordertorstriftweg bis jeweils 14.00 Uhr. Die Cafeterien können nur mit Ihrer Mithilfe so gut arbeiten und diese Öffnungszeiten vorhalten. Wenn Sie Zeit und die Möglichkeit haben, einmal im Monat für etwa 2 oder 2 ½ Stunden mitzuhelfen, kommt diese Verpflegungsmöglichkeit vor allem Ihren Kindern zu Gute!

 

Elternsprechtage

Für die fünften und sechsten Klassen findet der Elternsprechtag im November, für die Jahrgänge 7 bis 11 im Februar statt. Normalerweise werden Sie vorher nach Ihren Gesprächswünschen gefragt und erhalten dann rechtzeitig einen Terminplan. Bitte haben Sie Verständnis, dass es nicht möglich ist, sehr viele Gesprächswünsche in stark beschränkter Zeit unterzubringen. Auch kann es passieren, dass Ihr Zeitplan unangenehme Lücken aufweist: nutzen Sie das Angebot der Cafeteria mit Kaffee/Tee und Kuchen! Wir meinen, dass im Zweifelsfall ein ungünstiger Zeitplan besser ist als ungewisse, sehr lange Wartezeiten – aber wir tun unser Bestes!

 

Elternabend

In den fünften, siebten und neunten Klassen lädt die Klassenleitung, im 11. Jahrgang der/die Schulelternratsvorsitzende zum ersten Elternabend in den ersten vier Wochen des Schuljahres ein, damit die Klassenelternvorsitzenden und Konferenzvertreter/innen gewählt werden können. Alle anderen Elternabende werden von den Klassenelternvorsitzenden einberufen, die Klassenleitung normalerweise dazu eingeladen. Wenn Sie sich engagieren möchten, stellen Sie sich zur Wahl, die Arbeit hält sich in Grenzen. Scheuen Sie sich sonst nicht, sich mit Ihrer Vorsitzenden/ Ihrem Vorsitzenden in Verbindung zu setzen. Nur mit Ihnen zusammen können wir das Beste für Ihre Kinder erreichen.

 

Erlasse und Verordnungen

Sie möchten sich selbst ein Bild über die gesetzlichen Bestimmungen machen?

Viele Informationen finden Sie z. B. auf der Homepage des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de), auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (www.nibis.de) oder unter www.schure.de (Schule und Recht in Niedersachsen).

 

Fehlzeiten

Wenn Ihr Kind erkrankt ist: siehe unter Krankheit

Wenn Ihr Kind an einer Schulveranstaltung der Albert-Schweitzer-Schule teilnimmt und deshalb Unterricht versäumt, gilt dies nicht als Fehlzeit und muss natürlich auch nicht von Ihnen entschuldigt werden.

Wenn Ihr Kind aus wichtigem Grund der Schule fernbleiben muss und der Termin vorher bekannt ist, müssen Sie für Ihr Kind rechtzeitig vorher (möglichst 14 Tage) Unterrichtsbefreiung beantragen. Handelt es sich um höchstens einen Tag, erfolgt dies bei der Klassenleitung. Grenzt dieser eine Tag an Ferien oder geht es um mehr als einen Tag, wird der Antrag bei der Schulleitung gestellt. Wichtige Gründe sind z. B. Konfirmandenfreizeit oder entsprechende kirchliche Veranstaltungen (auch der mögliche freie Tag nach der Konfirmation muss vorher beantragt werden – auch wenn er Ihrem Kind zusteht!), Vorstellungsgespräche in den oberen Klassen, besondere Familienfeiern (wenn eine Teilnahme ohne Fehlen in der Schule nicht möglich wäre), Beerdigungen, Teilnahme an besonderen Schulungen z. B. im Sport, Teilnahme an Wettbewerben oder Turnieren, usw.

Eine Beurlaubung für Urlaub außerhalb der Ferienzeit ist nicht möglich.

Arzttermine müssen wann immer möglich in den Nachmittag gelegt werden.

 

Förderverein

Dem Verein der Freunde der Albert-Schweitzer-Schule gehören überwiegend Eltern unserer Schülerinnen und Schüler an. Unter seinem Dach werden auch die beiden Cafeterien geführt. Der Jahresbeitrag beträgt nur 12 €/Jahr für Einzelpersonen, mit diesem Beitrag werden viele wichtige Beiträge zum Schulleben durch den Förderverein finanziert. Erkundigen Sie sich – es wäre schön, wenn alle Eltern für die Zeit, die ihr Kind hier zur Schule geht, Mitglied im Förderverein wären.

 

Homepage

Hier auf unserer Homepage www.ass-nienburg.de finden Sie Informationen, den Terminkalender der ASS, aktuelle Berichte und auch die meisten Formulare wie z.B. für die Lernmittelausleihe.

 

Klassenfahrten

In jeweils zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren (5./6., 7./8. und 9./10. Klasse) können insgesamt sechs Tage für Klassenfahrten und Wandertage verwendet werden. Bei uns wird meistens in einer der beiden Jahrgangsstufen eine fünftägige Klassenfahrt durchgeführt, in der anderen Jahrgangsstufe ein Wandertag. Die fünften Klassen fahren im ersten Vierteljahr zusätzlich für 3 Tage in ein Landheim, wo die Klassengemeinschaft durch verschiedene Aktionen gestärkt werden soll, Übungen zum sozialen Lernen durchgeführt und eventuell methodische Übungen begonnen werden. In der Sekundarstufe II findet in der Regel eine einwöchige Studienfahrt im Rahmen eines der Fächer auf erhöhtem Niveau im gewählten Schwerpunkt statt.

 

Krankheit

Wenn Ihr Kind länger als zwei Tage krank ist, rufen Sie bitte am dritten Tag in der Schule oder bei der Klassenleitung an, um dies mitzuteilen. In bestimmten Fällen, z. B. Operation o. ä., wird man sicher sofort im Gespräch sein, Sie brauchen aber nicht wegen jeder leichten Erkrankung gleich am ersten Tag anzurufen. Ein Attest benötigen wir im Allgemeinen nicht. Sollten Sie ein Attest einreichen (wollen), unterschreiben Sie es bitte auch – wir müssen wissen, dass Sie wissen, dass Ihr Kind nicht in der Schule war. Letzteres gilt übrigens auch für das Fehlen in einzelnen Stunden (z. B. späteres Kommen wegen Verschlafens, eines anders nicht zu erhaltenden Arzttermins, früheres nach Hause Gehen wegen Erkrankung usw.) – also auch dann eine Entschuldigung mitgeben! Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind die schriftliche Entschuldigung am ersten Tag mit zu geben, an dem es wieder zur Schule geht. Wir benötigen sie in jedem Fall.

 

Lese-Rechtschreibschwäche

Weist Ihr Kind eine L-R-S auf oder vermuten Sie dies, können Sie sich an die Fachlehrkraft für LRS der Schule, Frau Brosch, wenden.

 

Mitarbeit

Sie möchten sich in irgendeiner Weise für die Schule engagieren? Sie können

sich zur Wahl als Klassenelternvorsitzende/r stellen,

in den Verein der Freunde der Albert-Schweitzer-Schule eintreten,

in der Cafeteria helfen,

die Klassenleitungen bei Klassenaktivitäten oder Klassenaktionen unterstützen,

eine Arbeitsgemeinschaft anbieten,

in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten

auch einfach Ihre Ideen und Vorschläge der Schule z. B. über die Klassenleitungen oder die Elternvorsitzenden mitteilen.

Wir freuen uns über jede konstruktive Mitarbeit zugunsten Ihrer Kinder!

 

Mittagessen

Die ASS bietet von Montag bis Mittwoch ein warmes Mittagessen an. Zwei Gerichte stehen zur Wahl, eines davon ist vegetarisch. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

 

Notenschluss

Notenschluss ist etwa zwei Wochen vor einem Zeugnistermin. Er kann im Terminplan (siehe Homepage der ASS) nachgesehen oder in der Schule erfragt werden.

 

Parken

Sie bringen manchmal Ihr Kind mit dem Auto zur Schule oder holen es mit dem Auto ab? Dann haben wir eine ganz dringende Bitte an Sie: Bitte halten Sie keinesfalls auf dem Schulparkplatz, vor allem nicht auf dem im Nordertorstriftweg. Die Kinder kommen dort mit dem Fahrrad an – es sind schon viele sehr gefährliche Situationen entstanden. Behindern Sie auch nicht den Verkehr – er ist morgens und mittags dichter, hektischer und unübersichtlicher als man denkt! Und die Kinder sind mittendrin. Möglichkeiten sind der MTV-Parkplatz und die Seitenstraßen.

 

Religion sowie Werte und Normen

Das Kind besucht den Unterricht seiner Konfession. Gibt es für seine Religion oder Konfession keinen eigenen Unterricht, besucht es in der Regel den Unterricht in Werte und Normen. Diese Zuordnung kann auf Antrag jeweils zum neuen Schuljahr, in dringenden Fällen auch zum neuen Schulhalbjahr geändert werden. Stichtag für die letzte Meldung ist das Datum des Noteneintrags im Januar bzw. Juni/Juli. Später eingehende Anträge können im Allgemeinen aus schulorganisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden, da die Schule die entsprechenden Gruppen einrichten und Lehrerstunden bereitstellen muss. Für den Antrag (nur bei Änderung der bisherigen Situation) gibt es im Sekretariat Vordrucke, er kann aber auch schriftlich formlos gestellt werden. Er muss von den Erziehungsberechtigten bzw. der religionsmündigen Schülerin / des religionsmündigen Schülers unterschrieben sein.

 

Schriftverkehr mit der Schule

Bitte geben Sie immer Vorname, Name und aktuelle Klasse Ihres Kindes an.

 

Schulformwechsel

Wenn Ihr Kind vom Gymnasium zu einer anderen Schulform wechseln soll (meistens zur Realschule), muss ein Antrag an die Schule bis spätestens 1. April gestellt werden, wenn er für das laufende Schuljahr gelten soll. Nach den Osterferien (genauer: 1. April) ist ein Wechsel nicht möglich, im ersten Halbjahr ebenso nicht mehr nach den Herbstferien. Für das folgende Schuljahr wird der Antrag bis zum Notenschluss am Ende des Schuljahres gestellt. Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.

 

Sport

Wenn Ihr Kind für höchstens vier Wochen keinen Sport mitmachen kann, benötigt nur die Sportlehrkraft eine Entschuldigung bzw. ärztliche Bestätigung (Absprache mit der Sportlehrkraft – hängt von Grund und Zeitdauer ab). Wenn es länger als vier Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, müssen Sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Sportbefreiung stellen, weil es sein kann, dass Ihr Kind dann in Sport nicht bewertet werden kann. Im Zeugnis würde in einem solchen Fall ein „befreit“ erscheinen – dafür muss jedoch der Antrag vorliegen. Dieser Antrag muss grundsätzlich mit einer ärztlichen Bescheinigung belegt sein – selbst wenn Ihr Kind einen noch so offensichtlichen Gips tragen muss! Bitte geben Sie unbedingt auch den Grund an, er wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Stundentafel

Aus der nachfolgend abgedruckten Stundentafel können Sie ersehen, welche Fächer in welchen Schuljahren und wann sie nur ein Halbjahr unterrichtet werden. Eine Eins bedeutet, dass dieses Fach nur ein Halbjahr zweistündig unterrichtet wird. Sollte dieser Unterricht im ersten Halbjahr stattfinden, taucht die Note im Jahreszeugnis wieder auf und ist damit mitentscheidend für die Versetzung.

 

Fach

Kl. 5

Kl. 6

Kl. 7

Kl. 8

Kl. 9

Kl. 10

Deutsch

5

4

4

4

4

3

Englisch

4

4

4

4

4

3

Französisch/Latein/Spanisch

4

4

4

4

4

Musik

2

2

1

2

1

2

Kunst

2

2

2

1

2

2

Geschichte

2

1

2

2

2

2

Erdkunde

2

2

1

1

2

2

Politik – Wirtschaft

2

2

2

Religion/Werte und Normen

2

2

2

2

2

2

Mathematik

5

4

4

4

3

4

Biologie

2

1

2

2

1

2

Chemie

1

2

1

2

2

Physik

1

1

2

2

2

2

Sport

2

2

2

2

2

2

 

 

Stundenzeiten

Die Stundenzeiten sind mit den anderen Schulen in der Stadt Nienburg und der VLN abgestimmt:

1. Stunde             7.45 – 8.30 Uhr

2. Stunde             8.35 – 9.20 Uhr

3. Stunde             9.40 – 10.25 Uhr

4. Stunde             10.25 – 11.10 Uhr

5. Stunde             11.30 – 12.15 Uhr

6. Stunde             12.15 – 13.00 Uhr

7. Stunde             13.30 – 14.15 Uhr

8. Stunde             14.15 – 15.00 Uhr

 

Telefonnummern

Wenn die Telefonnummer einer Lehrkraft im Telefonbuch steht, können Sie die Lehrkraft bei Problemen oder Fragen auch zu Hause anrufen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass in anderen Fällen Telefonnummern von Anderen nicht herausgegeben werden – im Zweifelsfall können Sie sich von der Lehrkraft anrufen lassen. Bitte bedenken Sie auch, dass nicht alle es normal finden, wenn sie abends nach 20.00 Uhr oder am Wochenende angerufen werden. Wir finden das Gespräch mit Ihnen wichtig – Lehrkräfte brauchen aber auch ihre Freizeit. Genauso möchten wir natürlich auch versuchen, auf Ihre Gewohnheiten Rücksicht zu nehmen.

 

Termine

Terminvorgaben seitens der Schule zur Abgabe von Anträgen, zum Beispiel für die Lernmittelausleihe, einen Sozialen Tag oder den Zukunftstag, bitte unbedingt einhalten – sonst kann schnell eine Teilnahme nicht mehr möglich sein! Natürlich wird bei besonderen Gründen wie längerer Krankheit nach einer sinnvollen Möglichkeit gesucht – aber auch nur dann.

 

Terminplan

Die Schule führt und aktualisiert einen Terminplan für das laufende Schuljahr. Bereits bekannte Daten können Sie auf unserer Homepage nachsehen.

 

Unfälle

Sollte Ihr Kind sich auf dem Schulweg oder in der Schule verletzen, füllen Sie bitte einen Unfallbericht aus, einen Vordruck erhalten Sie im Sekretariat. Das ist wichtig für die Zuständigkeit der verschiedenen Versicherungen.

 

Veranstaltungen der Schule

Im zweiten Halbjahr finden in der Regel Aufführungen der Theater-Arbeitsgemeinschaft(en) (abends), ein Musikabend (mit gesonderter Einladung) und das Sommerfest am letzten Schulmontag (vormittags) statt. Auch eine Präsentation der Arbeitsgemeinschaften wird im zweiten Halbjahr durchgeführt. Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien wird eine Weihnachtsandacht angeboten. Daten und mögliche weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unserem Terminplan. Anregungen und Mithilfe werden gerne angenommen.

 

Wiederholen eines Schuljahrgangs

Einen Schuljahrgang wiederholt, wer nicht versetzt wird. Das geschieht in der Regel bei mindestens zwei Fünfen oder einer Sechs. Die Zeugniskonferenz kann bei möglichem Ausgleich die Versetzung gewähren, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Jahrgang erwartet werden kann, ebenso kann sie unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung in einem Fach zulassen. Hierüber kann nur die Konferenz bestimmen, es gibt keine Möglichkeit für Eltern, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen.

Wenn Sie als Eltern und Ihr Kind nach Beratung mit den Lehrkräften der Meinung sind, es sei besser, ein Jahr freiwillig zu wiederholen, muss ein Antrag an die Zeugniskonferenz gestellt werden. Dieser muss bei der Schule für das laufende Schuljahr bis 1. April eingegangen sein. Soll der Rücktritt erst für das nächste volle Schuljahr gelten, muss der Antrag bis zum Tag des Noteneintrags am Ende des Schuljahres gestellt sein.

 

Zeugnisse

Denken Sie bitte daran, dass die Schule anhand Ihrer Unterschrift auf einem Zeugnis am ersten Unterrichtstag im neuen Schul- bzw. Halbjahr überprüfen muss, ob Sie das Zeugnis gesehen haben.

Bei über tausend ausgestellten Zeugnissen pro Halbjahr kann es trotz großer Sorgfalt immer wieder zu Fehlern kommen. Bitte überprüfen Sie zusammen mit Ihrem Kind das Zeugnis gleich nach Erhalt. Sollte ein Fehler aufgetreten sein, soll Ihr Kind das Zeugnis wieder bei der Klassenleitung abgeben, bitte zusammen mit einem separaten Zettel mit dem (vermeintlichen Fehler). Die Klassenleitungen geben einen Tag an, bis zu dem es spätestens vorliegen muss. In der nachfolgenden Woche werden die Beanstandungen überprüft und gegebenenfalls ein neues Zeugnis ausgestellt, das dann Ihrem Kind ausgehändigt wird.

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