Persönlicher Schulbedarf: Für Schüler, die Leistungen nach dem SGB ll („Hartz 4“) erhalten, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Unterrichtsmaterial: 100 € am 01.08. und 50 € am 01.02.
Dieser Zuschuss ist für Schulranzen und Schreibmaterialien, er enthält nicht die Kosten für die Bücher.
Schulbücher: Bücher, die gekauft werden müssen (z.B. Arbeitshefte, Atlas), werden vom Jobcenter zusätzlich zur Pauschale bezahlt.
Hierfür ist ein Antrag notwendig. (siehe Anlage)
Schulcomputer / Laptop: Notwendige Schulcomputer, ggf. auch Drucker oder ein Internetanschluss, müssen aus Sicht der Diakonie in vielen Fällen ebenfalls übernommen werden.
Das Diakonische Werk berät Sie gern!
Diakonie Nienburg
Wilhelmstraße 14
31582 Nienburg
Te.: 05021 979613