Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Seit dem 1. August 2004 gibt es in Niedersachsen keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können die meisten Lernmittel an Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klassen 5 bis 10 gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Nach Beschluss des Schulelternrates und der Gesamtkonferenz gibt es an der ASS nur die Paketausleihe, d. h., wenn man leiht, leiht man alle entsprechenden Bücher.
Welche Lernmittel im jeweils aktuellen Schuljahr ausgeliehen werden können, ist aus der auf unsere Homepage gestellten Liste ersichtlich. Ausgeliehen werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel. Die Nutzungsdauer der Schulbücher in diesem System beträgt 3 Jahre. Auf der Lernmittelliste sind die aktuellen Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt (Leihpreis) angegeben. Damit können alle Eltern in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob sie von dem Angebot der Lernmittelausleihe Gebrauch machen wollen. Die Lernmittel, die in jedem Fall selbst zu beschaffen sind, sind auf einer weiteren Liste zusammengestellt.
Rechtzeitig vor dem Ende eines jeden Schuljahres werden alle nötigen Informationen bezüglich der Ausleihe für das kommende Schuljahr an alle Schüler ausgegeben. Wenn Sie dann (wieder) an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das Formular „Anmeldung“ unterschrieben an die Schule zurück. Mit Überweisung des entsprechenden Entgeltes für die Ausleihe auf das für die Lernmittelausleihe und Lernmittelbeschaffung eingerichtete Konto der Albert-Schweitzer-Schule (Albert-Schweitzer-Schule, Sparkasse Nienburg, IBAN: DE11 2565 0106 0060 0063 92) unter Angabe des Nach- und Vornamens des Kindes, für das die Bücher ausgeliehen werden , und des für das Schuljahr und die Klasse geltenden Kassenzeichens, das auf dem entsprechenden Informationsblatt angegeben wird. Ihr Kind wird die Lernmittel nach Zahlungseingang ausgehändigt bekommen.
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende, Achtes Buch – (im Wesentlichen) Heim- und Pflegekinder – , Zwölftes Buch – Sozialhilfe, dem Bundeskindergeldgesetz (Kinder-zuschlag) oder dem Wohngeldgesetz, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften SGB vermieden oder beseitigt wird, werden im Normalfall von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit.
Familien mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf Ermäßigung auf dem Anmeldeformular zur Schulbuchausleihe stellen, sie zahlen dann 80 % des Leihbetrages. Der Nachweis ist durch aktuelle Schulausweise bzw. –bescheinigungen (ggf. Anmeldung) für mindestens drei Kinder zu führen.
Alle Nachweise sind mit der Anmeldung zur Ausleihe der Schule vorzulegen.