Eltern-ABC: Was man sonst noch alles wissen sollte

Elternsprechtage

Für die fünften bis siebten Klassen findet der Elternsprechtag im November, für die Jahrgänge 8 bis 12 im Februar statt. Normalerweise werden Sie vorher nach Ihren Gesprächswünschen gefragt und erhalten dann rechtzeitig einen Terminplan. Bitte haben Sie Verständnis, dass es nicht möglich ist, sehr viele Gesprächswünsche in stark beschränkter Zeit unterzubringen. Auch kann es passieren, dass Ihr Zeitplan unangenehme Lücken aufweist: nutzen Sie das Angebot der Cafeteria mit Kaffee/Tee und Kuchen! Wir meinen, dass im Zweifelsfall ein ungünstiger Zeitplan besser ist als ungewisse, sehr lange Wartezeiten – aber wir tun unser Bestes!

 

Elternabend

In den fünften, siebten und neunten Klassen lädt die Klassenleitung, im 11. Jahrgang der/die Schulelternratsvorsitzende zum ersten Elternabend in den ersten vier Wochen des Schuljahres ein, damit die Klassenelternvorsitzenden und Konferenzvertreterinnen und -vertreter gewählt werden können. Alle anderen Elternabende werden von den Klassenelternvorsitzenden einberufen, die Klassenleitung normalerweise dazu eingeladen. Wenn Sie sich engagieren möchten, stellen Sie sich zur Wahl, die Arbeit hält sich in Grenzen. Scheuen Sie sich sonst nicht, sich mit Ihrer Vorsitzenden/ Ihrem Vorsitzenden in Verbindung zu setzen. Nur mit Ihnen zusammen können wir das Beste für Ihre Kinder erreichen.

 

Homepage

Auf unserer Homepage www.ass-nienburg.de finden Sie Informationen, den Terminkalender der ASS, aktuelle Berichte und auch die meisten Formulare wie z. B. für die Lernmittelausleihe.

 

LeseRechtschreibschwäche

Weist Ihr Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche auf oder vermuten Sie dies, können Sie sich an die Fachlehrkraft für Lese-Rechtschreib-Schwäche der Schule, Frau Brosch, wenden.

 

Noteneintrag

Noteneintrag ist etwa zwei Wochen vor einem Zeugnistermin. Er kann im Terminplan (siehe Homepage der ASS oder IServ) nachgesehen oder in der Schule erfragt werden.

 

Mitarbeit

Sie möchten sich in irgendeiner Weise für die Schule engagieren? Sie können

  • sich zur Wahl als Klassenelternvorsitzende/r stellen,
  • in den Verein der Freunde der Albert-Schweitzer-Schule eintreten,
  • in der Cafeteria helfen,
  • die Klassenleitungen bei Klassenaktivitäten oder Klassenaktionen unterstützen,
  • eine Arbeitsgemeinschaft anbieten,
  • in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten,
  • auch einfach Ihre Ideen und Vorschläge der Schule z. B. über die Klassenleitungen oder die Elternvorsitzenden mitteilen.

Wir freuen uns über jede konstruktive Mitarbeit zugunsten Ihrer Kinder!

 

Parken

Sie bringen manchmal Ihr Kind mit dem Auto zur Schule oder holen es mit dem Auto ab? Dann haben wir eine ganz dringende Bitte an Sie: Bitte halten Sie keinesfalls auf dem Schulparkplatz, vor allem nicht auf dem im Nordertorstriftweg. Die Kinder kommen dort mit dem Fahrrad an – es sind schon viele sehr gefährliche Situationen entstanden. Behindern Sie auch nicht den Verkehr – er ist morgens und mittags dichter, hektischer und unübersichtlicher als man denkt! Und die Kinder sind mittendrin. Möglichkeiten sind der MTV-Parkplatz und die Seitenstraßen.

 

Schriftverkehr mit der Schule

Bitte geben Sie immer Vorname, Name und aktuelle Klasse Ihres Kindes an.

 

Schulformwechsel

Wenn Ihr Kind vom Gymnasium zu einer anderen Schulform wechseln soll, muss ein Antrag an die Schule bis spätestens 1. April gestellt werden, wenn er für das laufende Schuljahr gelten soll. Nach den Osterferien (genauer: 1. April) ist ein Wechsel nicht möglich, im ersten Halbjahr ebenso nicht mehr nach den Herbstferien. Für das folgende Schulhalbjahr wird der Antrag bis zum Notenschluss am Ende des Schulhalbjahres gestellt. Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.

 

Telefonnummern

Wenn die Telefonnummer einer Lehrkraft im Telefonbuch steht, können Sie die Lehrkraft bei Problemen oder Fragen auch zu Hause anrufen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass in anderen Fällen Telefonnummern von Anderen nicht herausgegeben werden – im Zweifelsfall können Sie sich von der Lehrkraft anrufen lassen. Melden sie sich dazu einfach im Sekretariat und bitten um Rückruf. Bitte bedenken Sie auch, dass nicht alle es normal finden, wenn sie abends nach 20.00 Uhr oder am Wochenende angerufen werden. Wir finden das Gespräch mit Ihnen wichtig – Lehrkräfte brauchen aber auch ihre Freizeit. Genauso möchten wir natürlich auch versuchen, auf Ihre Gewohnheiten Rücksicht zu nehmen.

 

Termine

Terminvorgaben seitens der Schule zur Abgabe von Anträgen, zum Beispiel für die Lernmittel-ausleihe, einen Sozialen Tag oder den Zukunftstag, bitte unbedingt einhalten – sonst kann schnell eine Teilnahme nicht mehr möglich sein! Natürlich wird bei besonderen Gründen wie längerer Krankheit nach einer sinnvollen Möglichkeit gesucht – aber auch nur dann.

 

Unfälle

Sollte Ihr Kind sich auf dem Schulweg oder in der Schule verletzen, füllen Sie bitte einen Unfallbericht aus, einen Vordruck erhalten Sie im Sekretariat. Das ist wichtig für die Zuständigkeit der ver-schiedenen Versicherungen.

 

Veranstaltungen der Schule

Im zweiten Halbjahr finden in der Regel Aufführungen der Theater-Arbeitsgemeinschaft(en) (abends), ein Musikabend (mit gesonderter Einladung) und das Sommerfest meist am letzten Schulmontag (vormittags) statt. Auch eine Präsentation der Arbeitsgemeinschaften am Tag der offenen Tür wird im zweiten Halbjahr durchgeführt. Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien wird eine Weihnachtsandacht angeboten. Daten und mögliche weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unserem Terminplan. Anregungen und Mithilfe werden gerne angenommen.

 

Wiederholen eines Schuljahrgangs

Einen Schuljahrgang wiederholt, wer nicht versetzt wird. Das geschieht in der Regel bei mindestens zwei Fünfen oder einer Sechs. Die Zeugniskonferenz kann bei möglichem Ausgleich die Versetzung gewähren, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Jahrgang erwartet werden kann, ebenso kann sie unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung in einem Fach zulassen. Hierüber kann nur die Konferenz bestimmen, es gibt keine Möglichkeit für Eltern, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen.

Wenn Sie als Eltern und Ihr Kind nach Beratung mit den Lehrkräften der Meinung sind, es sei besser, ein Jahr freiwillig zu wiederholen, muss ein Antrag an die Zeugniskonferenz gestellt werden. Dieser muss bei der Schule für das laufende Schuljahr bis 1. April eingegangen sein. Soll der Rücktritt erst für das nächste volle Schuljahr gelten, muss der Antrag bis zum Tag des Noteneintrags am Ende des Schuljahres gestellt sein.

 

Zeugnisse

Denken Sie bitte daran, dass die Schule anhand Ihrer Unterschrift auf einem Zeugnis am ersten Unterrichtstag im neuen Schul- bzw. Halbjahr überprüfen muss, ob Sie das Zeugnis gesehen haben.

Bei rund tausend ausgestellten Zeugnissen pro Halbjahr kann es trotz großer Sorgfalt immer wieder zu Fehlern kommen. Bitte überprüfen Sie zusammen mit Ihrem Kind das Zeugnis gleich nach Erhalt. Sollte ein Fehler aufgetreten sein, soll Ihr Kind das Zeugnis wieder bei der Klassenleitung abgeben, bitte zusammen mit einem separaten Zettel mit dem (vermeintlichen) Fehler. Die Klassenleitungen geben einen Tag an, bis zu dem es spätestens vorliegen muss. Die Beanstandungen werden anschließend vom Zuständigen überprüft und gegebenenfalls ein neues Zeugnis ausgestellt, das dann Ihrem Kind ausgehändigt wird.

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